FAQ
Warum fotografierst du?
Ich finde es faszinierend, mithilfe der Fotografie eine mediale Realität zu erschaffen, die der Welt die Möglichkeit bietet, sich selbst zu beobachten und die Welt in der Welt erscheinen zu lassen.
Fotografie hat damit das Potenzial, den Bereich gesellschaftlicher Kommunikation über das sprachlich Sagbare hinaus zu erweitern und Kommunikation unter Vermeidung von Sprache durchzuführen.
Außerdem verleiht die Fotografie aufgrund ihres speziellen Wirklichkeitsbezugs einem Realitätsabbild eine Art Unsterblichkeit, die es andernfalls niemals hätte beanspruchen können.
Eben dadurch, dass Fotografien einen Moment herausgreifen und erstarren lassen, bezeugen sie schließlich auch das unerbittliche Verfließen der Zeit.
Warum widmest du dich dem Genre der Straßenfotografie?
Die Authentizität ist die größte Tugend der Fotografie. Eine Fotografie wirkt auf mich authentisch, wenn ich den Eindruck habe, dass der Bilbinhalt nicht zuvor vom Fotografen für die Aufnahme arrangiert worden ist.
Das Thema spontaner (Straßen-)Fotografie ist die perfekte Einheit aus Inhalt und Form, die intuitiv im Zeitpunkt der Aufnahme zu erzielen ist.
Der öffentliche Raum und das sich dort ereignende menschliche Verhalten ist für mich reich an interessanter Lebenswirklichkeit, die ich verusche, in gelungener kompositorischer Form authentisch abzubilden.
Abgesehen davon trenne ich den Menschen im öffentlichen Raum nicht willkürlich von seinem Umfeld und löse ihn nicht heraus aus seiner natürlichen Umgebung.
Was ist Straßenfotografie?
Die Straßenfotografie (engl. Street Photography) ist ein Genre der Fotografie, deren Gegenstand Szenen sind, die sich im öffentlichen Raum ereignen. Der öffentliche Raum umfasst nicht nur Straßen, sondern jeden allgemein zugänglichen Ort wie bspw. auch Geschäfte, Parks, Museen, Bibliotheken, Flughäfen, Bahnhöfe, Strände, Zoos usw.
Seit Erfindung der Fotografie im Jahr 1839 sind der öffentliche Raum und die sich dort aufhaltenden Menschen auf Fotografien abgeildet worden. Als eigenständiges Genre tritt die Straßenfotografie aber erst seit Mitte der 1950er Jahre in Erscheinung. Als Katalysator der Entwicklung gilt die weitverbreite Nutzung der Kleinbildkamera.
Zu den einflussreichsten Vertretern des Genres zählen Lisette Model (1901-1983), Walker Evans (1903-1975), Henri Cartier-Bresson (1908-2004), Helen Levitt (1913-2009), Diane Arbus (1923-1971), Robert Frank (1924-2019), William Klein (1926-2022), Garry Winogrand (1928-1984), Daidō Moriyama (geb. 1938) und Bruce Gilden (geb. 1946).
Warum fotografierst du ausschließlich in Schwarzweiß?
Ich kann mich nie des Eindrucks erwehren, dass beim Betrachten einer Farbfotografie stets die Farbe selbst zum dominanten, alles andere Dargestellte überlagernden Motiv wird.
Ich vermute, dass diese Rezeptionsautomatik beim Betrachten von Farbfotografien mit der Funktionsweise der menschlichen Wahrnehmung und dem Wirklichkeitsbezug von Fotografie zu tun hat und sich nicht vermeiden lässt.
Im Bereich der Fotografie wirkt Farbe deshalb auf mich wie eine Tünche, die zwar einerseits dem Motiv schmeichelt und/oder Aufmerksamkeit erregt, aber anderenseits den Blick auf den eigentlichen Bildinhalt verhüllt.
Eine Schwarzweiß-Fotografie ist daher – da unterschiedliche Wellenlängen des Lichts in Graustufen und nicht in Farbwerte übersetzt werden – aus menschlicher Sicht eine abstrakte Übersetzung realer Realität in mediale Realität.
Durch diese Abstraktion verzögern Schwarzweißfotografien die Automatismen visueller Wahrnehmung und ermögichen auf diese Weise eine eingehendere Auseinandersetzung mit der fotografierten Thematik.
Ist Straßenfotografie in Deutschland legal?
Die zentralen Normen, nach denen sich die Rechtmäßigkeit von Straßenfotografie-Fällen in Deutschland richten, sind Art. 6 DSGVO, § 23 KUG und § 823 I BGB. Alle drei Normen sehen eine Abwägungsprüfung vor. Ausgangspunkt der Abwägung ist das Benennen der Interessen der fotografierten Person auf der einen und der fotografierenden Person auf der anderen Seite, wobei aber auch die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigt werden müssen.
Für die konkurrierenden Positionen sind in der Folge die für oder gegen sie sprechenden Gesichtspunkte und Argumente zu sammeln, die sich naturgemäß von Fall zu Fall unterscheiden. Eine abschließende rechtliche Bewertung von Straßenfotografie-Fällen ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich; die Abwägung von Interessen, wie sie die hier relevanten Normen vorsehen, bleibt stets bis zu einem gewissen Grad der zur Entscheidung berufenen Person überlassen.
Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass – soweit eine Straßenfotografie der Kunstfreiheit unterfällt und die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, in weiteren Fällen die Bereitschaft zur Nutzung des Grundrechts zu mindern – besondere Vorsicht geboten ist. Es dürfe nicht dazu kommen, dass ein Künstler sich gezwungen sieht, von künstlerischem Wirken abzusehen und den ihm von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierten Freiraum nicht auszuschöpfen, wenn er bloß in die Nähe einer Persönlichkeitsrechtsverletzung gerät.

